Erfolg vor Gericht mit System

Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind für Unternehmen immer unerfreulich. Die Verfahren sind langwierig, die Rechtsprechung ist unübersichtlich, die betrieblichen Auswirkungen – beispielsweise auf das Betriebsklima – können gravierend sein.
Trotz aller Umsicht, Information und Beratung lassen sich Gerichtsverfahren nicht immer vermeiden. Für unsere etwa 230 Mitgliedsunternehmen
mit ca. 15.000 Beschäftigten bestreiten unsere Anwälte in einem „normalen“ Jahr rund 500 Gerichtsverfahren vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozialgerichten.
Die anwaltliche Vertretung vor Gericht ist für unsere Mitgliedsunternehmen pauschal mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Gleiches gilt für die Beratung und Hilfestellung, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt. Dadurch können unsere Mitgliedsfirmen optimal vorbereitet in die Prozesse gehen. In Verbindung mit Fachkompetenz, Teamgeist und Erfahrung können unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht deshalb viele Prozesse schnell zu einem erfolgreichen Ende
bringen.

Gleich drei Fachanwälte für Arbeitsrecht sind für unsere Mitgliedsunternehmen im Einsatz. Deren Teamarbeit ist nicht zu unterschätzen, vor allem bei der Entwicklung von Prozessstrategien, die jeweils neu auf die speziellen rechtlichen Gegebenheiten und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mitglieder abgestimmt werden müssen. Tatkräftig unterstützt durch ein engagiertes Büroteam, bereiten wir die entscheidenden Minuten vor Gericht sorgfältig vor. Im Klartext: Wir fertigen alle notwendigen Schriftsätze an, überwachen Fristen und wickeln die gesamte gerichtliche Korrespondenz ab, und zwar ohne Extrakosten für unsere Mitgliedsunternehmen. Das alles sind Vorteile, die auch einem kühl rechnenden Unternehmer einleuchten.


Klare Verhältnisse von Anfang an

Nichts ist für den Betriebsfrieden wichtiger als klare Verhältnisse von Anfang an. Selbstverständlich hält der Arbeitgeberverband seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in der arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung durch Schulungen und Rundschreiben auf dem Laufenden.
Aber ebenso selbstverständlich haben wir größtes Verständnis dafür, dass die Führungskräfte unserer Mitgliedsunternehmen nicht lange im Nebel der vielen gesetzlichen Neuerungen und sich ändernden Rechtsprechung stochern können.
Ein großes Plus der Arbeitgeberverbände ist es, dass unsere Juristen die Firmen vor Entscheidungen in personellen und sozialen Fragen kompetent, schnell und unbürokratisch beraten.

Anlässe für unsere Mitglieder, zum Hörer zu greifen oder eine schnelle Mail abzusenden, gibt es zur Genüge. So sollten arbeitsrechtliche Konsequenzen schon in der Planungsphase anstehender Umstrukturierungen oder Rationalisierungen berücksichtigt werden. Klassischerweise gefragt ist unsere Hilfestellung bei der Formulierung von Arbeits-, Anstellungs-, Aufhebungs-verträgen oder Kündigungen. Auch mit der Klärung von Detailfragen, etwa zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, kann die Expertise unserer Juristen, bei der übrigens kein Gebührenzähler im Hintergrund läuft, viel Ungemach ersparen. In gleicher Weise verfügen sie über Spezialwissen zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, zum Beispiel zu den Rechten des Betriebsrats, zur Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, Teilnahme an Betriebsratsschulungen oder Fragen zu Betriebsratswahlen.

Das juristische Team der Arbeitgeberverbände sitzt für die Mitglieds-unternehmen nicht selten auch mit am Verhandlungstisch. So unterstützt
es die Arbeitgeber bei Haus- oder Sanierungstarifverhandlungen, beim Abschluss von Sozialplänen der Betriebsvereinbarungen und bei Verfahren vor den verschiedenen Einigungsstellen. Ebenso wie die Gegenseite nutzen natürlich
auch die Arbeitgeberverbände die gebündelten Erfahrungen aus vielen ähnlich gelagerten Verhandlungen im gesamten Bundesgebiet. Und ganz gleich, an welchen Detailfragen sich die Verhandlungen festfahren – ob bei Tarifsystemen,
Lohngruppen oder Arbeitszeiten: Die Experten aus dem Arbeitgeberverband bringen Verhandlungskompetenz auf gleicher Augenhöhe mit ins Verfahren.

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